Aufbereitetes Abwasser und Lebensmittel

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt davor, bodennah wachsendes und roh konsumiertes Obst und Gemüse wie Salat, Möhren, Erdbeeren oder auch frische Kräuter mit aufbereitetem Abwasser zu bewässern.

Immer häufiger wird Wasser dadurch gespart, dass aufbereitetes Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung verwendet wird. Für diese Nutzung hat die EU Mindestanforderungen an die Nutzung von aufbereitetem Abwasser festgelegt (Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung). Diese Verordnung gilt ab dem 26. Juni 2023.

Das BfR hat die Datenlage überprüft und rät dazu, diejenigen Pflanzen nicht mit aufbereitetem Abwasser zu gießen, deren roh verzehrbarer Anteil im Boden oder bodennah wächst. Dazu zählen z. B. Salat, Möhren, Erdbeeren oder auch frische Kräuter.

Pflanzen, deren roh verzehrbarer Anteil bodenfern wächst, zum Beispiel Weinstöcke und Obstbäume, können nach Ansicht des BfR mit aufbereitetem Abwasser der Güteklasse A oder B bewässert werden, sofern ein direkter Kontakt der roh verzehrbaren Anteile mit dem aufbereiteten Abwasser ausgeschlossen wird.

Auch bei Pflanzen die üblicherweise nicht roh gegessen werden, besteht nach Ansicht des BfR keine Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen, da durch das Erhitzen mögliche Krankheitserreger aus dem aufbereiteten Abwasser abgetötet werden.

Quellen und weitere Infos

0 Kommentare


Lob, Tadel, Wünsche und Fragen an den Nährwertrechner

Bitte lass uns wissen, wenn wir etwas verbessern können oder wenn dir etwas fehlt.


Kalorienrechner  

Tipps