Aufbereitetes Abwasser und Lebensmittel

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt davor, bodennah wachsendes und roh verzehrtes Obst und Gemüse wie Salat, Möhren, Erdbeeren oder frische Kräuter mit aufbereitetem Abwasser zu bewässern.

Um Wasser zu sparen, wird in der Landwirtschaft zunehmend aufbereitetes Abwasser zur Bewässerung genutzt. Für diese Form der Wasserwiederverwendung hat die Europäische Union Mindestanforderungen festgelegt. Grundlage ist die Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung, die seit dem 26. Juni 2023 gilt.

Das BfR hat die verfügbare Datenlage zu möglichen gesundheitlichen Risiken durch Krankheitserreger geprüft. Nach Einschätzung des Instituts sollten Pflanzen, deren roh verzehrbarer Anteil im Boden oder bodennah wächst, vorsorglich nicht mit aufbereitetem Abwasser bewässert werden. Dazu zählen zum Beispiel Salat, Möhren, Erdbeeren oder auch frische Kräuter.

Anders bewertet das BfR Pflanzen, deren roh verzehrbarer Anteil bodenfern wächst, etwa Weinstöcke oder Obstbäume. Diese können nach Ansicht des BfR mit aufbereitetem Abwasser der Güteklasse A oder B bewässert werden, wenn ein direkter Kontakt der roh verzehrbaren Pflanzenteile mit dem aufbereiteten Abwasser und dem bewässerten Boden ausgeschlossen ist.

Auch bei Pflanzen, die üblicherweise nicht roh gegessen werden, sieht das BfR grundsätzlich kein entsprechendes gesundheitliches Risiko, weil mögliche Krankheitserreger durch das Erhitzen abgetötet werden können.

Quellen und weitere Informationen

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