Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt: Slush-Ice kann Glycerin in Mengen enthalten, die therapeutische Dosen erreichen. Bei Kindern kann das Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und weitere Beschwerden auslösen. Viele Fälle bleiben unerkannt, da Symptome oft nicht zugeordnet werden.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Messwerte zu Glyceringehalten in Slush-Ice-Getränken untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass der Verzehr bestimmter Mengen dieser Getränke für jüngere Kinder gesundheitliche Risiken bergen kann. Glycerin ist zwar als Lebensmittelzusatzstoff (E 422) für aromatisierte Getränke zugelassen, jedoch nicht als Süßungsmittel. Die Hersteller haben dem BfR keine Informationen über den genauen Zweck von Glycerin in Slush-Ice vorgelegt.
Für Glycerin gilt der Grundsatz „quantum satis“, wodurch keine feste Höchstmenge vorgeschrieben ist. In seiner Bewertung orientierte sich das BfR an einer Dosis von 250 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, weil das die geringste Menge ist, bei der ein therapeutischer Effekt beschrieben wurde. In 62 Slush-Ice-Proben stellte das BfR fest, dass jüngere Kinder bereits durch weniger als 200 Milliliter Slush-Ice Glycerin in einer Menge aufnehmen können, die der therapeutisch wirksamen Dosis entspricht oder sie sogar übersteigt.
Das BfR hält das für bedenklich, da Glycerin in dieser Dosis laut wissenschaftlichen Studien Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Benommenheit hervorrufen kann. Bei zwei Abfragen in deutschen Giftinformationszentren im Jahr 2024 wurde ein Fall bekannt, bei dem das Glycerin in Slush-Ice möglicherweise zu solchen Symptomen beigetragen haben könnte. International sind aus den Jahren 2021 und 2022 zwei weitere Fälle dokumentiert, in denen Kinder nach dem Verzehr von Slush-Ice im Krankenhaus behandelt werden mussten.
Das BfR weist darauf hin, dass Beschwerden wie Übelkeit, Durchfall und Kopfschmerzen oft nicht mit dem Konsum von Slush-Ice-Getränken in Verbindung gebracht werden. Dadurch bleibt unklar, wie viele Fälle tatsächlich auftreten, was zu einer Unterschätzung des gesundheitlichen Risikos führen kann.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Stellungnahme vom 18. Februar 2025. DOI: https://doi.org/10.17590/20250218-102553-0